Botox heißt jetzt Vistabel

Vistabel

Unter dem Handelsnamen Vistabel hat Botulinumtoxin Typ A die Zulassung für die Behandlung der mittleren bis stark ausgeprägten vertikalen Falten zwischen den Augenbrauen (Glabella) bei Männern und Frauen unter 65 Jahren erhalten, wenn diese Falten eine erhebliche psychologische Belastung für den Patienten darstellen.

Vistabel ist damit das einzige in Deutschland für die ästhetische Medizin zugelassene Botulinumtoxin. Das Präparat Vistabel ist ab März erhältlich. Die Behandlung ist ein einfaches, minimal-invasives Verfahren. Kleinste Mengen des gereinigten Proteins werden direkt in die betroffenen Muskelpartien injiziert und entspannen die hyperaktiven Muskeln, die die unerwünschten Falten hervorrufen können.

Botox

Die Injektionen sind für die Patienten nahezu schmerzfrei. Eine Wirkung tritt 24 bis 48 Stunden später ein und hält bis zu vier Monate an. Botulinumtoxin Typ A ist ein gereinigtes Protein, das aus dem Bakterium Clostridium botulinum gewonnen wird. Es ist als Botox unter anderem für die medizinischen Indikationen Blepharospasmus (Augenkrampf), zervikale Dystonie (Schiefhals) und vermehrtem Schwitzen (Hyperhidrose) zugelassen. Vistabel und Botox basieren auf dem gleichen Wirkstoff und sind auch in der Formulierung identisch.

Der einzige Unterschied besteht in der Packungsgröße. Während Botox in Fläschchen mit 100 Einheiten erhältlich ist, wird Vistabel zur Faltentherapie in kleineren 50-Einheiten-Fläschchen angeboten. Diese Menge ist auf den konkreten Bedarf von Ärzten und Patienten bei der Behandlung der Glabellafalten (Falten an der Stirn / zwischen den Augen) ausgerichtet. Die unterschiedliche Namensgebung wurde gewählt, um klar zwischen der ästhetischen und therapeutischen Nutzung des Medikamentes differenzieren zu können.

Eine medizinische Indikation verlangt in der Regel eine höhere Dosis. Zudem ist der Gebrauch eines Arzneimittels für kosmetische Faltenbehandlung medizinisch gesehen nicht notwendig. Botox wurde bisher oft unzulässig zur Faltenbehandlung eingesetzt. Das Botulinum Toxin A bewirkt eine zeitlich befristete Lähmung der injizierten Muskeln, was zu einer Straffung der Glabellahaut führt.

Die Faltenbehandlung mit Vistabel ist ein einfaches, nicht-chirurgisches Verfahren, bei dem der muskelentspannende Wirkstoff mittels feinster Injektionsnadeln in minimalen Mengen in ausgewählte Muskeln oder aber die Haut (beim Schwitzen – dann Präparatename Botox) injiziert wird. Beim vermehrten Schwitzen hat Botox schon länger eine Zulassung. In vielen Fällen ist die Hyperhidrose (krankhaftes Schwitzen) eine Krankheit. Dann zahlen die Krankenkassen die Behandlung. Eine gute Beratung bezüglich des vermehrten Schwitzens und insbesondere das Ausschöpfen anderer therapeutischer Möglichkeiten vor der Behandlung mit Botox oder dem operativen Absaugen der Schweißdrüsen in einer Operation ist aber wichtig.

Erste Ergebnisse der Behandlung sind innerhalb von 3-5 Tagen zu sehen, erreichen ihre vollständige Ausprägung nach ca. 10 Tagen und halten 3-4 Monate in günstigen Fällen auch deutlich länger an.
Weil die Haut 6 Wochen zur vollständigen Erneuerung benötigt, werden Sie das optimale Ergebnis erst nach dieser Zeit sehen können. Anders gesagt, die Falten verschwinden nicht durch das Vistabel sondern erst später durch die Entspannung verursachte fehlende Bewegung. Nicht selten ist auch ein Wiederholen der Therapie bis zu einem Wunschergebnis notwendig. Erhaltungstherapien sind die Regel. Wichtig ist, dass Patienten sich gut informieren. Nicht alle “Therapeuten” sind gleich gut – Spezialist für die Haut ist im Allgemeinen der Dermatologe. Vor Botoxparties und anderen Unsitten muss gewarnt werden.

Wichtig sind:

  • Beratung und Aufklärung durch einen gut ausgebildeten Spezialisten
  • Therapieplanung die Wünsche und Ziele des Patienten mit einbezieht
  • Kosten immer vorher festlegen – Fotos fertigen lassen
  • Behandlung
  • Kontrolle der Ergebnisse

Die Beratung kostet Zeit, die Behandlung selber geht schnell. Ein bisschen Geduld ist allerdings gefragt, denn wie gesagt dauert es einige Tage, bis der Wirkstoff seine Wirkung entfaltet.

Bitte beachten Sie: Es kann und wird nie Garantien für ein Ergebnis geben können. Außerdem kann es auch unter Vistabel und Botox zu Nebenwirkungen kommen die nie zu 100% ausgeschlossen werden können aber doch sehr selten sind – daher ist eine gute Vorabinformation wichtig.


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Im Folgenden sehen Sie zwei Vorher-Nachher-Beispiele einer Vistabel Behandlung:

Vorher-Nachher 1
Vorher-Nachher 2

Neuigkeiten zur Anwendung von Botulinumtoxin-A

Daher: seit 2006 Zulassung in Deutschland in der Faltenbehandlung

Fälschlicherweise wird Botulinumtoxin Typ A häufig als Gift bezeichnet. Diese weit verbreitete Fehleinschätzung basiert wahrscheinlich auf der Tatsache, dass Botulinumtoxin in nicht aufbereiteter Form und Dosis giftig ist. Dagegen handelt es sich bei stark verdünntem, als Medikament aufbereitetem Botulinumtoxin Typ A um ein sicheres und wirksames Arzneimittel, bei dessen Anwendung nur sehr selten vorübergehende Nebenwirkungen auftreten. Um einen Menschen damit zu vergiften, müsste dieser wahrscheinlich mehr als 3.000 Flaschen des Medikaments trinken. Es gilt also auch hier die Regel von Paracelsus aus dem Jahr 1538: „Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist“.

Belegt ist die Sicherheit und Wirksamkeit von Botulinumtoxin Typ A durch langjährige medizinische Forschung und Anwendungserfahrung, die bereits 1989 zur ersten Zulassung als Medikament führte. Seither hat sich die Substanz bei der Behandlung schwerer neurologischer Bewegungsstörungen, wie zum Beispiel dem „Schiefhals“ (zervikale Dystonie), als Mittel der ersten Wahl etabliert.

Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden klinischen Erfarungen und aussagekräftiger Studien, die die Sicherheit und Wirksamkeit von Botulinumtoxin Typ A in der Faltenbehandlung beweisen, wurde der Wirkstoff unter dem Handelsnamen Vistabel® vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit Januar 2006 in Deutschland zur Faltentherapie zugelassen. Inzwischen liegt auch für ein weiteres Botulinumtoxin A Präparat (Dysport®) eine entsprechende Zulassung vor.

Infoquelle: DGBT – Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie e.V.