Pressemitteilung zu den neuen Verodnungen (NiSV und MDR) zum Schutz von Patienten in der ästhetischen Medizin
Bis zum heutigen Tag dürfen Heilpraktiker1, Kosmetiker oder Tätowierer ganz offiziell ästhetische Therapien, insbesondere dermatologische Laserbehandlungen durchführen, ohne die nötige Sach- und Fachkunde nachweisen zu müssen. Das wird sich ändern. Ab dem 01.01.2021 tritt eine neue deutsche Verordnung in Kraft, die Patienten vor unsachgemäßen Schönheitseingriffen mit Geräten schützen soll.
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