Qualitätszirkel

DLQÄM

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der
Deutschen Liga für Qualität in der ästhetischen Medizin e.V. in Gründung (DLQÄM)
www.qäm.de

Anläßlich der Cosmedica 2008 wurde ein “Qualitätszirkel Schönheitschirurgie” gegründet. Hintergrund ist die nach wie vor für den Patienten In nicht nachvollziehbare Qualifikation von Ärzten und Ärztinnen in diesem Bereich.

Selbstverständlich ist die Ausbildung die ein Arzt oder eine Ärztin in der Facharztausbildung bekommen hat nicht ausreichend um hier tatsächlich höchsten Ansprüchen zu genügen.

Es ist nicht lebensnah zu glauben, dass junge Assistenzärzte und Assistenzärztinnen in der Weiterbildung zu einem Facharzt egal welcher Fachrichtung ausreichend viele Operationen durchgeführt haben um das Fachgebiet der Schönheitschirurgie gut zu beherrschen.

Dazu kommt, dass der überwiegende Teil der jetzt tätigen Ärzte und Ärztinnen den Begriff “Ästhetik” durch Übergangsbestimmungen in den Facharzttitel oder die Zusatzbezeichnung bekommen haben und eine besondere zusätzliche Qualifikation gar nicht nachweisen mussten.
Es gibt daher jetzt den Qualitätszirkel Schönheitschirurgie in diesen werden nur Ärzte und Ärztinnen aufgenommen, die schon mindestens 5 Jahre aus der Facharztweiterbildung heraus sind und die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der ästhetisch operativen Medizin haben.

Diese müssen die Anforderungen eines Facharztes für Dermatologie entsprechend der gültigen Musterweiterbildungsordnung erfüllen und die Prüfungen erfolgreich abgelegt haben außerdem müssen sie die Operationen die speziell für plastisch ästhetische Chirurgen UND für die entsprechenden Zusatzbezeichnungen ästhetisch plastische Chirurgie gefordert haben in mindestens doppelter Zahl nachweisen.

Die Haut und das Fettgewebe gehören inkl. Der hier durchzuführenden Operationen in das Fachgebiet des Hautarztes, bestimmte Operationen sollten aber zusätzlich erlernt werden daher wird von den Mitgliedern die “doppelte Qualifikation” der anderen Fachärzte speziell im Bereich der ästhetischen Operationen gefordert!
Dies zu erfüllen wird sehr schwierig sein.
Dazu kommt eine besondere Weiterbildungspflicht der Mitglieder. Diese müssen mindestens 2x Jährlich bei anderen ÄrztenInnen des Qualitätszirkels Schönheitschirurgie” hospitieren und müssen sich hospitieren lassen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch kleinere Fehler im Ablauf, der Organisation von Proceduren ausgemerzt werden und dass alle Mitglieder des Qualitätszirkels immer auf dem allerneuesten Stand der medizinischen Entwicklung sind.

Dazu gehört auch der Nachweis des regelmäßigen Besuches von Kongressen und auch das Halten von Vorträgen um andere ÄrztInnen auszubilden.

Die Mitglieder verpflichten sich ausserdem andere ÄrzteInnen auszubilden. Gezielt wird die Kooperation mit anderen Ärzten, Facharztgruppen etc etc. gesucht. Denn wer nicht kooperiert und sich nur innerhalb des eigenen Facharztstandards fortbildet läuft im breiten Feld der Schönheitschirurgie immer Gefahr, dass er wichtigen Entwicklungen übersieht.

Nicht zuletzt versucht der Qualitätszirkel auch noch auf das Einhalten der Facharztgrenzen zu achten. So sollte zum Beispiel die Brust vom Gynäkologen und nicht vom Dermatologen operiert werden. Hierbei steht aber immer und ausschließlich das Patientenwohl im Vordergrund.

In der Vergangenheit hatte man immer wieder den Eindruck das der eine oder andere Verband mehr Interesse an der Wahrung der Fachgrenzen zur Sicherung des eigenen Einkommens hatte als vielmehr die viel wichtigere Patientensicherheit im Auge zu haben.